Fungizid · CAS 1897-45-6

Chlorothalonil

in der EU nicht genehmigt

Ein langjährig eingesetztes Breitbandfungizid, das 2020 die EU-Zulassung verlor — vor allem, weil seine Abbauprodukte (Metaboliten) das Grundwasser erreichen können und dort persistent sind.

Stammdaten

CAS-Nummer1897-45-6
WirkstofftypFungizid (Chloronitril)
EU-Statusseit 2020 nicht genehmigt
ADI (chronisch)0,015 mg/kg KG/Tag
ARfD (akut)0,6 mg/kg KG/Tag
RechtsgrundlageVO (EU) 2019/1706; EG 396/2005 Anhang III

Besonderheit: Metaboliten

Chlorothalonil zerfällt in mehrere Abbauprodukte — darunter R471811 und SDS-46851. Diese Metaboliten werden seit 2020 in die MRL-Bewertung einbezogen und sind relevant, weil sie das Wasser schlecht abbaut und sich in Böden anreichert.

Typische Höchstmengen nach Neuregelung (mg/kg)

Nach Verlust der Zulassung wurden die Werte für fast alle frischen Lebensmittel auf die Bestimmungsgrenze gesenkt.

LebensmittelMRL (mg/kg)Lage
Äpfel0,01Bestimmungsgrenze
Trauben0,01
Tomaten0,01
Weizen (Korn)0,05etwas höher
Kartoffeln0,01
Kopfsalat0,01

Warum Chlorothalonil auslief

EFSA bewertete mehrere Metaboliten als relevant, die das Grundwasser über dem Grenzwert von 0,1 µg/l belasten können. Da dieser Schutz der Trinkwasserressourcen nicht für alle Abbauwege sichergestellt war, lief die Zulassung aus. In Grundwasserproben finden sich Chlorothalonil-Metaboliten bis heute.

Für Verbraucher

Weil die Höchstmengen auf der Nachweisgrenze liegen, signalisiert jeder messbare Befund entweder Altbelastung oder unzulässige Anwendung. Die MRL-Suche zeigt dir den relevanten Grenzwert sofort.