Insektizid · CAS 2921-88-2

Chlorpyrifos

in der EU nicht genehmigt

Ein Organophosphat-Insektizid, das wegen neurotoxischer Bedenken — insbesondere möglicher Entwicklungsneurotoxizität — 2020 die EU-Zulassung verloren hat. Höchstmengen wurden weitgehend auf die Bestimmungsgrenze gesenkt.

Stammdaten

CAS-Nummer2921-88-2
WirkstofftypInsektizid (Organophosphat)
EU-Statusseit 2020 nicht genehmigt
ADI (chronisch)0,001 mg/kg KG/Tag
ARfD (akut)0,0015 mg/kg KG/Tag
RechtsgrundlageVO (EU) 2020/1085; EG 396/2005 Anhang III

Achtung: gesenkte Höchstmengen

Nach Verlust der Zulassung wurden die MRLs für fast alle Lebensmittel auf 0,01 mg/kg festgesetzt — das entspricht der typischen analytischen Bestimmungsgrenze. Jeder darüber liegende Befund gilt als relevante Überschreitung.

Typische Höchstmengen nach der Neuregelung (mg/kg)

LebensmittelMRL (mg/kg)Lage
Äpfel, Birnen0,01auf Bestimmungsgrenze
Zitrusfrüchte0,01vorher höher, gesenkt
Tomaten, Paprika0,01
Weizen (Korn)0,01
Baby-/Kinderkost0,01besonders streng

Warum Chlorpyrifos aus dem Markt ging

EFSA stellte 2019 fest, dass der bestehende ADI-Wert den Schutz von Ungeborenen und Kindern nicht sicherstellen kann. Da sich toxikologische Studienlücken nicht schließen ließen, wurde die Zulassung nicht verlängert. Importwaren dürfen Rückstände dennoch enthalten, solange sie die gesenkten Höchstmengen einhalten.

Praxis-Tipp

Da der Grenzwert praktisch bei der Nachweisgrenze liegt, ist jeder messbare Chlorpyrifos-Befund in EU-Ware ein Warnsignal. Die MRL-Suche zeigt dir sofort, ob ein gemessener Wert darüber liegt.