Stammdaten
| CAS-Nummer | 2921-88-2 |
| Wirkstofftyp | Insektizid (Organophosphat) |
| EU-Status | seit 2020 nicht genehmigt |
| ADI (chronisch) | 0,001 mg/kg KG/Tag |
| ARfD (akut) | 0,0015 mg/kg KG/Tag |
| Rechtsgrundlage | VO (EU) 2020/1085; EG 396/2005 Anhang III |
Achtung: gesenkte Höchstmengen
Nach Verlust der Zulassung wurden die MRLs für fast alle Lebensmittel auf 0,01 mg/kg festgesetzt — das entspricht der typischen analytischen Bestimmungsgrenze. Jeder darüber liegende Befund gilt als relevante Überschreitung.
Typische Höchstmengen nach der Neuregelung (mg/kg)
| Lebensmittel | MRL (mg/kg) | Lage |
|---|---|---|
| Äpfel, Birnen | 0,01 | auf Bestimmungsgrenze |
| Zitrusfrüchte | 0,01 | vorher höher, gesenkt |
| Tomaten, Paprika | 0,01 | |
| Weizen (Korn) | 0,01 | |
| Baby-/Kinderkost | 0,01 | besonders streng |
Warum Chlorpyrifos aus dem Markt ging
EFSA stellte 2019 fest, dass der bestehende ADI-Wert den Schutz von Ungeborenen und Kindern nicht sicherstellen kann. Da sich toxikologische Studienlücken nicht schließen ließen, wurde die Zulassung nicht verlängert. Importwaren dürfen Rückstände dennoch enthalten, solange sie die gesenkten Höchstmengen einhalten.
Praxis-Tipp
Da der Grenzwert praktisch bei der Nachweisgrenze liegt, ist jeder messbare Chlorpyrifos-Befund in EU-Ware ein Warnsignal. Die MRL-Suche zeigt dir sofort, ob ein gemessener Wert darüber liegt.