Stammdaten
| CAS-Nummer | 1071-83-6 |
| Wirkstofftyp | Herbizid (Breitband) |
| EU-Status | genehmigt |
| ADI (chronisch) | 0,5 mg/kg KG/Tag |
| ARfD (akut) | nicht festgelegt |
| Rechtsgrundlage | EG 396/2005 Anhang II & III; VO (EU) 2023/944 |
Typische Rückstandshöchstmengen (mg/kg)
Die Höchstmenge für Glyphosat hängt stark vom Verwendungszweck ab: Vor der Ernte als Sikkation eingesetztes Getreide trägt deutlich höhere Grenzwerte als Obst oder Gemüse.
| Lebensmittel | MRL (mg/kg) | Hinweis |
|---|---|---|
| Weizen, Roggen (Korn) | 10 | Sikkations-Einsatz möglich |
| Mais (Korn) | 1 | |
| Sojabohne | 20 | hoch, importabhängig |
| Kartoffeln | 0,2 | |
| Äpfel | 0,1 | |
| Kopfsalat | 0,5 |
Einordnung
Das ADI von 0,5 mg/kg Körpergewicht/Tag ist vergleichsweise hoch. Für eine 70-kg-Person läge die tolerierbare Tagesaufnahme bei 35 mg reinem Wirkstoff. In der Praxis wird dieser Wert über die Ernährung kaum erreicht — Glyphosat-Überschreitungen sind in EU-Kontrollen selten, finden sich aber gehäuft in importiertem Getreide und Hülsenfrüchten.
Hintergrund: warum Glyphosat umstritten ist
Die EU-Zulassung wird regelmäßig neu geprüft. Strittig ist vor allem die Einstufung der kanzerogenen Wirkung: Die IARC (WHO) stuft Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend" ein, EFSA und ECHA sehen keinen solchen Zusammenhang bei realistischen Aufnahmemengen. Für Verbraucher bleibt der toxikologische Referenzwert (ADI) maßgeblich.