Herbizid · CAS 1071-83-6

Glyphosat

in der EU genehmigt

Der am weitesten verbreitete Breitbandherbizid-Wirkstoff weltweit. Zugelassen zur Unkrautbekämpfung, vielfach diskutiert. Hier die Rückstandshöchstmengen und toxikologischen Referenzwerte auf einen Blick.

Stammdaten

CAS-Nummer1071-83-6
WirkstofftypHerbizid (Breitband)
EU-Statusgenehmigt
ADI (chronisch)0,5 mg/kg KG/Tag
ARfD (akut)nicht festgelegt
RechtsgrundlageEG 396/2005 Anhang II & III; VO (EU) 2023/944

Typische Rückstandshöchstmengen (mg/kg)

Die Höchstmenge für Glyphosat hängt stark vom Verwendungszweck ab: Vor der Ernte als Sikkation eingesetztes Getreide trägt deutlich höhere Grenzwerte als Obst oder Gemüse.

LebensmittelMRL (mg/kg)Hinweis
Weizen, Roggen (Korn)10Sikkations-Einsatz möglich
Mais (Korn)1
Sojabohne20hoch, importabhängig
Kartoffeln0,2
Äpfel0,1
Kopfsalat0,5

Einordnung

Das ADI von 0,5 mg/kg Körpergewicht/Tag ist vergleichsweise hoch. Für eine 70-kg-Person läge die tolerierbare Tagesaufnahme bei 35 mg reinem Wirkstoff. In der Praxis wird dieser Wert über die Ernährung kaum erreicht — Glyphosat-Überschreitungen sind in EU-Kontrollen selten, finden sich aber gehäuft in importiertem Getreide und Hülsenfrüchten.

Hintergrund: warum Glyphosat umstritten ist

Die EU-Zulassung wird regelmäßig neu geprüft. Strittig ist vor allem die Einstufung der kanzerogenen Wirkung: Die IARC (WHO) stuft Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend" ein, EFSA und ECHA sehen keinen solchen Zusammenhang bei realistischen Aufnahmemengen. Für Verbraucher bleibt der toxikologische Referenzwert (ADI) maßgeblich.