Herbizid · CAS 1912-24-9

Atrazin

in der EU verboten

Ein Triazin-Herbizid, das jahrzehntelang das Standard-Unkrautmittel im Mais- und Zuckerrohranbau war. In der EU ist Atrazin seit 2004 verboten — nicht primär wegen Toxizität, sondern weil es das Grundwasser erreichte.

Stammdaten

CAS-Nummer1912-24-9
WirkstofftypHerbizid
EU-Statusin der EU verboten
ADI (chronisch)0,02 mg/kg KG/Tag
ARfD (akut)0,05
RechtsgrundlageVO (EG) 1107/2009; EG 396/2005 Anhang III

Typische Rückstandshöchstmengen (mg/kg)

LebensmittelMRL (mg/kg)Hinweis
Mais (Korn)0,05Altlast-Schwelle
Zuckerrohr0,05
Weizen0,05
Trinkwasser (Grenzwert)0,0001separat: 0,1 µg/l
Grundwasser (Grenzwert)0,0001relevanter Metabolit

Verbot wegen Grundwasserschutz

Atrazin ist mobil und schwer abbaubar — es gelangte in Grundwasser und überstieg dort den Pflanzenschutz-Grenzwert von 0,1 µg/l. Weil dieser Schutz nicht zu gewährleisten war, verlor Atrazin die EU-Zulassung.

Auch Jahrzehnte nach dem Verbot werden in Grundwasserproben noch Atrazin-Metaboliten (insbesondere Desethylatrazin) nachgewiesen — ein klassisches Beispiel für persistente Altlasten. Über Trinkwasser kann so eine Hintergrundbelastung entstehen, die weit unter toxikologisch relevanten Mengen liegt.

International

In einigen Drittstaaten (z. B. USA für Mais) ist Atrazin weiterhin zugelassen. Importware muss die EU-Höchstmengen dennoch einhalten.

Für Verbraucher

Mehr zur Einordnung der Werte im Ratgeber zu ADI & ARfD und im Grundlagenartikel zu MRLs.