Stammdaten
| CAS-Nummer | 36734-19-7 |
| Wirkstofftyp | Fungizid |
| EU-Status | in der EU nicht mehr genehmigt |
| ADI (chronisch) | 0,02 mg/kg KG/Tag |
| ARfD (akut) | nicht festgelegt |
| Rechtsgrundlage | VO (EU) 2017/1527; EG 396/2005 Anhang III |
Typische Höchstmengen nach Neuregelung (mg/kg)
| Lebensmittel | MRL (mg/kg) | Hinweis |
|---|---|---|
| Weintrauben | 0,01 | auf Bestimmungsgrenze |
| Erdbeeren | 0,01 | |
| Kopfsalat | 0,01 | |
| Äpfel | 0,01 | |
| Karotten | 0,01 |
Nicht zugelassen wegen Klassifikation
Die ECHA stufte Iprodion als möglicherweise krebserzeugend (Kategorie 2) ein. Da sich die Anforderungen an einen zugelassenen Wirkstoff nicht erfüllen ließen, lief die Zulassung 2018 aus. Höchstmengen wurden auf 0,01 mg/kg gesenkt.
Nach dem Verlust der Zulassung wurden die MRLs für fast alle Lebensmittel auf die Bestimmungsgrenze gesetzt. Jeder darüber liegende Befund — etwa in Importware — gilt als relevante Überschreitung.
Hintergrund
Iprodion war ein typisches Botrytis-Fungizid im Wein- und Beerenbau. Weil es mit dem Auslaufen der Zulassung verschwand, rückten andere Wirkstoffe wie Boscalid oder Fenhexamid in diese Lücke.
Für Verbraucher
Mehr zur Einordnung der Werte im Ratgeber zu ADI & ARfD und im Grundlagenartikel zu MRLs.